Koninklijke Kempische Kynologenclub VZW
48ste Schaal der Kempen
1. Einschreibesendungen mit der Anmeldung werden nicht angenommen.
2. Der Aussteller nimmt das Reglement an und wird ihm unter allen Umständen nachkommen.
3. Für die gute Gesundheit seines Hundes haftet sich der Aussteller (Kranke Hunde werden nicht zur Zuchtschau zugelassen).
4. Zufolge des königlichen Erlasses vom 17.05.2001 sind in Belgien Hunde, denen nach 01.10.2001 die Ohren kupiert wurden, nicht mehr zur Teilnahme zugelassen, unabhängig vom Herkunftsland. Durch das Gesetz vom 01.01.2006 ist das Kupieren des Schwanzes verboten. Paragraph 4 des Gesetzes vom 08.12.1992 BD 18.03.1993.
5. Im Falle von Diskussionen wird der Aussteller die Entscheidungen von dem KKUSH akzeptieren.
6. Der Aussteller verpflichtet sich dazu, dass sein Hund die Schau nicht vor dem Anfang des Ehrenringes verlässt.
7. Mit dem Absenden die Anmeldung verbinden Sie sich die Einschreibegebühren zu bezahlen, selbst wenn Sie nicht an der Hundeschau teilnehmen und / oder abwesend sind.
8. Zahlungen und Anmeldungen sollen gleichzeitig geschehen. Bei Überweisungen erwähnen Sie den Namen und die Stammbuchnummer jedes Hundes.
9. Am Tag der Zuchtschau werden nur noch Zahlungen angenommen nach Bezahlung von einem Erschwerniszuschlag von € 15 für jeden Hund.
10. Bringen Sie bitte Ihren Zahlungsbeweis mit zur Hundeschau!
11. Falls höherer Gewalt behalten sich die Veranstalter das Recht die Liste der Richter zu ändern.